Schulische Beratung an der EKR

Ansprechpartner

Herr Gesierich und Frau Hohleweg sind unsere Beratungslehrer.

Zusätzlich steht Frau Beste, die Schulsozialarbeiterin der Stadt Schmallenberg nach Absprache zur Verfügung.

Ort der Beratung

Das Beratungsgespräch findet in der Regel im Beratungszimmer (Raum 03) statt.

Zu den Beratungsstunden steht eine Person oder das Beratungsteam den Schülerinnen und Schülern und Eltern zur Verfügung. 

Kontakt

Erich Kästner-Realschule

Leißestr. 3

57392 Schmallenberg

Telefon: 02974- 7056

(Sekretariat)

 

Fax: 02974-1012


Grundsätze der schulischen Beratung

Das Beratungsangebot des Beratungsteams unterscheidet sich von den Beratungsangeboten der Klassen- und Fachlehrkräfte sowie der Schulleitung durch folgende vier Grundvoraussetzungen:

freiwillig

  • Die Beratung durch das Beratungsteam ist grundsätzlich freiwillig. Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht. Der Berater entscheidet selbst, ob er eine Beratung annehmen kann oder den Ratsuchenden weitervermitteln muss. Der Ratsuchende als auch der Berater können das Gespräch jederzeit beenden.
  • Erzwungene Beratung hat keinen Erfolg.

 

 

ergebnisoffen

  • Die Inhalte des Beratungsgesprächs sind vertraulich. Das Beratungsteam ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. (Ausnahme: Planung eines Gewaltverbrechens) Der Ratsuchende muss die Gewissheit haben, dass alle Äußerungen der Schweigepflicht unterliegen, um eine offene Kommunikation zu ermöglichen. Nur der Ratsuchende kann das Beratungsteam von dieser Schweigepflicht entbinden, um Informationen weiterzugeben.

vertraulich

  • Die Inhalte des Beratungsgesprächs sind vertraulich. Das Beratungsteam ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. (Ausnahme: Planung eines Gewaltverbrechens) Der Ratsuchende muss die Gewissheit haben, dass alle Äußerungen der Schweigepflicht unterliegen, um eine offene Kommunikation zu ermöglichen. Nur der Ratsuchende kann das Beratungsteam von dieser Schweigepflicht entbinden, um Informationen weiterzugeben.

 

unabhängig

  • Das Beratungsteam ist unabhängig von Weisungen und Verpflichtungen. 

Die Beratung beruht auf dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ und nicht in der Vorgabe von Lösungen.

Beratungsanlässe

Das Beratungsteam ist Teil des Kollegiums. Es dient als Ansprechpartner für alle Schüler, Eltern und Kollegen.

 

Beratungsanlässe sind zum Beispiel: 

  • Lern- und Verhaltensprobleme
  • Persönliche Probleme
  •  Konflikte mit Mitschüler/innen
  • Konflikte innerhalb der Familie
  • Konflikte mit Lehrer/innen
  • Kollegiale Fallberatung
  •  

 


Was wir nicht leisten können

Das Beratungsteam …

  • ist nicht die innerschulische Instanz für Beschwerden über Lehrer- und/oder Eltern- und Schülerverhalten.
  • übernimmt keine Berufsberatung.
  • übernimmt keine Fachberatung und Therapie (z.B. Drogenberatung, Beratung bei Missbrauch, Sektenzugehörigkeit, Essstörungen etc.), sondern es stellt in solchen Fällen Kontakte zu Fachberatungsstellen her.
  • ist auf der Grundlage der obengenannten Beratungsgrundsätze und Beratungsziele eine professionalisierte Problemlösungsinstanz. Dies heißt aber nicht, dass es den Ratsuchenden Lösungen vorgeben oder (kurzfristig) messbare "Erfolge' garantiert.